30.09.2015 Ruhrgespräch: Pressekodex – Zwischen Ethik und Recht
Der Deutsche Presserat und Pressekodex im Spannungsfeld von Medienrecht und Medienethik
Am 24. März 2015 stürzte in den französischen Alpen ein deutsches Flugzeug ab. 150 Menschen starben. Die Medien berichteten umfassend über Ursache und Folgen, doch ernteten sie auch viel Kritik für ihre Arbeit. Das Publikum empörte sich über die Recherchemethoden der Journalisten, weil sie z.B. trauernde Schüler mit ihren Fragen belästigten. Kritisiert wurde auch die Berichterstattung über den Co-Piloten, der im Verdacht steht, den Absturz vorsätzlich herbeigeführt zu haben. Bis Mitte April gingen beim Deutschen Presserat in Berlin mehr als 400 Beschwerden ein.
Nicht oft ist der Presserat, das Selbstkontrollorgan der Printmedien, derart gefragt. Dabei erfüllen Presseräte eine wichtige Funktion, weil sie darauf achten, dass die Journalisten und Medien ethische Standards beachten. In Deutschland sind solche Berufsregeln im Pressekodex festgeschrieben. Mit ihm soll ein Ausgleich zwischen Medienfreiheit und Medienverantwortung gelingen.
Beim Deutschen Presserat kann sich deshalb jeder über die Arbeit einer Zeitung oder Zeitschrift beschweren: über ein peinliches Foto, einen unfairen Kommentar, verdrehte oder fehlende Informationen. Eine Beschwerdekammer prüft dann, ob ein Verstoß gegen den Pressekodex vorliegt und spricht bei gravierenden Verstößen eine öffentliche Rüge aus.
Doch diese Instanz steht auch immer wieder in der Kritik. Dem Deutschen Presserat wird vorgeworfen, “ein zahnloser Tiger” und ein “Feigenblatt” für unseriöse Medien zu sein. Der Vortrag von Prof. Rumphorst geht den Fragen nach: Wird der Presserat seinen hehren Ansprüchen gerecht? Wann ist es sinnvoll, ihn einzuschalten? Wann können sich Leser und Leserinnen diese Mühe sparen? Kann ein Beschwerdeverfahren eine Alternative zum Gerichtsprozess sein?
Referentin: Prof. Dr. Reinhild Rumphorst (Westfälische Hochschule)
Ort: Ruhrdialog, Huttropstr. 60, 45138 Essen
Datum: Mittwoch, 30.09.2015
Zeit: 19:00 Uhr
Update 08.11.2015:
Zur Zwangsverwaltung und der gewaltvollen Übernahme regierungskritischer Sender in der Türkei hat Frau Prof. Dr. Rumphorst folgendes Statement abgegeben:
“Es ist schwierig, von hier aus die staatlichen Maßnahmen in der Türkei zu verstehen, die sich in der vergangenen Woche gegen den Medienkonzern Koza Ipek richteten. Nach den Informationen aus den deutschen Medien waren die Auslöser der “Verdacht auf Terrorfinanzierung” und “Propaganda”.
Beim ersten Vorwurf liegen die Fragen nahe: Wann ist dieser Straftatbestand erfüllt? Warum richten sich die Maßnahmen gegen Redaktionen? Welche “handfesten” Hinweise gibt es, die den Verdacht begründen? War Gefahr in Verzug – oder warum musste gerade wenige Tage vor der Parlamentswahl eingegriffen werden? In einem Staat, in dem Demokratie und Pressefreiheit ernst genommen werden, ist die Arbeitsfähigkeit der staatsunabhängigen Medien ein hohes Gut. Es gehört zu den Pflichten von Behörden und Justiz, diese Arbeitsfähigkeit und Unabhängigkeit zu sichern, auch wenn sie dem Verdacht einer Straftat nachgehen. Eine staatliche Zwangsverwaltung schließt sich somit aus.
Zum zweiten Vorwurf: Der Begriff “Propaganda” steht für die systematische Verbreitung politischer Ideen und Meinungen mit dem Ziel, Menschen zu beeinflussen. Die Staatsform Demokratie lebt vom Wettbewerb unterschiedlicher Ideen. Daher darf es nur wenige, genau definierte Extremfälle geben, in denen ihre Verbreitung strafrechtlich verfolgt wird. In Deutschland ist dies der Fall, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Völkerverständigung richtet. Alle anderen Meinungsäußerungen gelten als notwendig für die Willensbildung des Volkes, denn sie fördern die wichtige öffentliche Diskussion und helfen, einen eigenen Standpunkt zu finden. Staatliche Stellen dürfen sich nicht anmaßen, darüber zu entscheiden, ob eine Meinung oder Idee richtig oder falsch, wertvoll oder wertlos ist. Darüber entscheiden allein mündige Bürger und Bürgerinnen.”